Kinderschutz
Seit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilferechts 2021 ist die Betriebserlaubnis von Kindertageseinrichtungen und Schulen an die Umsetzungen eines Schutzkonzepts gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII geknüpft. In den Einrichtungen selbst stellt die Implementierung und Umsetzung eines solchen Konzepts häufig eine fachliche und zeitliche Herausforderung dar. Da ich selbst Kinder habe, liegt mir die Umsetzung dieser Schutzkonzepte besonders am Herzen. Anhand von Vorträgen, Risikoanalysen, und der Ausarbeitung eines konkreten Struktur - und Handlungsplan bin ich gerne behilflich das Schutzkonzept Ihrer Einrichtung nicht nur an die gesetzlichen Mindestanforderungen anzupassen, sondern dieses vorzeigewürdig zu gestalten.
Angebot:
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Vorträge zum Thema Kinderschutz für Leitung und Träger
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Vorträge zum Thema Kindesmisshandlung
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Vorträge zum Thema Kinderschutz für Eltern
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Risikoanalyse für Ihre Einrichtung
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Entwicklung bzw. Anpassung Ihres Kinderschutzkonzepts gem. § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII, gegebenenfalls auch nur bestimmter Module.
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Module:
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Institutionsstruktur
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Pädagogisches Konzept
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Personal
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Kinderbeteiligung, Kinderstärkung
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Prävention
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Intervention, Handlungsplan