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Rechtsberatung zum Allgemeinen Zivilrecht:
Das allgemeine Zivilrecht umfasst jegliche Vertragsbeziehungen, jedoch auch Fragen, die sich aus Eigentum, Miete, Werk- und Dienstverhältnissen ergeben.
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Das allgemeine Zivilrecht umfasst jegliche Vertragsbeziehungen, jedoch auch Fragen, die sich aus Eigentum, Miete, Werk- und Dienstverhältnissen ergeben.