Im Falle einer Trennung vom (Ehe-) Partner ist es oft, vor allem im Hinblick darauf, wenn man durch gemeinsame Kinder zwangsweise in der Elternrolle für ein Leben lang verbunden ist, ein erstrebenswertes Ziel sich einvernehmlich bzgl. Zugewinn, Unterhalt und evt. sogar Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) zu einigen. Eine solche einvernehmliche Lösung biete ich Ihnen gerne an. Nach einer Erklärung der rechtlichen Situation würde ich zunächst telefonisch mit beiden (Ehe-) Partnern ins Gespräch gehen um die gemeinsamen Rahmenbedingungen und Wünsche abzuklären. Wenn Ihnen eine Berechnung der gesetzlichen Ansprüche zum Zugewinn, Unterhalt und Versorgungsausgleich bei der eigenen Lösungsfindung hilft, übernehme ich das gerne. Am Ende steht ihre ganz individuelle Trennungslösung, die in einer (wenn nötig notariellen) Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten wird.